Novelle des Insolvenzgesetzes

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Von: Ivan Fučík

Im März legte die Regierung der Abgeordnetenkammer die umfangreiche Novelle des Insolvenzgesetzes (Druck 929) vor, die problematische Bereiche beseitigen sollte, die mittels einer öffentlichen Besprechung identifiziert wurden. Die Kardinalbereiche sind z.B. Bestimmung der Insolvenzverwalter, die Gläubigerorgane, Gleichlauf der Exekution und des Insolvenzverfahrens, die Entschuldung, Reorganisation oder Entlohnung der Insolvenzverwalter. Die Wirksamkeit dieser Novelle ist ab 1. 1. 2014 geplant. In diesem Moment ist die Gesetzesnovelle zur Besprechung in dem verfassungsrechtlichen Komitee vorbereitet.