Nichtveröffentlichung der Jahresabschlüsse - Statistik

Insight

Aus der Statistik der Gesellschaft Bisnode (ein Anbieter von wirtschaftlichen Informationen über Gesellschaften und Unternehmer) geht hervor, dass tschechische Firmen ihre Jahresabschlüsse im großen Umfang nicht in der Urkundensammlung des Handelsregisters veröffentlichen. Außerdem steigt diese Anzahl. Rund 60 % der Firmen haben den Jahresabschluss für das Jahr 2012 nicht veröffentlicht, für das Jahr 2013 waren es insgesamt 67 %. Ungefähr 45 % der Firmen vernachlässigen diese Verpflichtung in den letzten aufeinanderfolgenden Jahren.

Angesichts der Firmenstruktur bilden den größten Teil der Gesellschaften, die ihre Wirtschaftsergebnisse nicht veröffentlichen, die Gesellschaften mit dem kleinsten Jahresumsatz (Umsatz bis zu 10 Millionen Kronen) – 57 % - und die Gesellschaften die keine Einnahmen ausweisen – 88 %. Unter den großen Gesellschaften gibt es nur 13 % derer, die keine Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Im Falle der Aufteilung der Gesellschaften nach den Tätigkeits- und Unternehmensbereichen sind es am öftesten die Besitzer von kleineren Lebens-, Getränke und Tabakwarengeschäfte.

Der Hauptgrund, der zur Nichtveröffentlichung führt, sei nach Bisnode vor allem, dass die Gesellschaften ihre Wirtschaftsergebnisse der Konkurrenz nicht verraten wollen, weiterhin auch, dass den Gesellschaften keine signifikante Strafe droht.

Die Verpflichtung der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen geht aus dem Rechnungslegungsgesetz (Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung, § 21a) hervor. Es kann eine Geldstrafe bis zu 3 % des Gesamtwerts der Aktiva verhängt werden.