Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Von: Ivan Fučík
September 28, 2013Lesezeit 3 Min.

Das Leasing ist bei vielen Gesellschaften ein fester Bestandteil der Unternehmertätigkeit. Es handelt sich um ein Mittel für Erwerb des Vermögens und seine Finanzierung. Zur Zeit werden zwei Modelle unterscheidet – das sog. Finanz- und operative Leasing. Beide Leasingmodelle trotzen der Kritik der Nutzer von Finanzberichten. Bei Auswertung der Leasingform kommt es in vielen Fällen zur absichtlichen Verwechselung der Modelle und somit zur Beeinflussung der Aktiva, Verbindlichkeiten und des Wirtschaftsergebnisses. Die Ausweisung des Leasings wird vom IASB-Rat seit einigen Jahren gelöst. Der erste Vorschlag des neuen Standards wurde schon im Oktober 2010 herausgegeben und seitdem wurde er der weiteren Entwicklung unterzogen. Das Projekt ist in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen FASB-Rat realisiert, womit die Harmonisierung der Standards von IFRS und US GAAP unterstützt wird. Der vorausgesetzte Vorschlag sollte alle Bilanzeinheiten betreffen, die in ein Leasingverhältnis eingehen, mit spezifizierten Ausnahmen. Das Hauptprinzip des neuen Vorschlags besteht in der Anerkennung des Aktivums und der Verbindlichkeit aus dem Leasing, was die Ausbesserung der Lage bei vielen Leasings darstellt, die zur Zeit dieses Prinzip nicht verlangen. Der neue Vorschlag unterscheidet zwei Arten der Vermietung – Leasing der Art A und Leasing der Art B. Die meisten geleasten Vermögen – auβer der Liegenschaften – z.B. Ausstattung, Autos usw., werden als Leasing der Art A klassifiziert. Die meisten geleasten Liegenschaften werden als Leasing der Art B klassifiziert. Das Wirkungsdatum des neuen Standards hängt von der Beendigung des Anmerkungsverfahrens und von seiner Auseinandersetzung ab.
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