Nebenleistung – ein Bestandteil des Gesamtpreises oder ein Geschenk, gewährt ohne Gegenleistung?

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Von: Ivan Fučík

Mit einem anderen kontroversen Urteil entscheid das OVG in Causa der Abzugsfähigkeit der Kosten der Autobahnvignetten und Treibstoffgutscheinen, die der Unternehmer, Besitzer eines Autodienstes, „gratis“ seinen Kunden als Nebenleistung beim Autofensteraustausch gewährte. Zur Gewährung dieser Vignetten und Gutscheine verpflichtete sich der Unternehmer in einem Werkvertrag. Der Anspruch auf den erwähnten Bonus ergab sich daher aus den allgemeinen Preisbedingungen, die vom Unternehmer bestimmt waren. Die Finanzorgane, das Stadtgericht Prag wie auch das OVG werteten die gegebenen Tatumstände so aus, dass die Ausgaben für betreffende Vignetten und Gutscheine die Geschenke an Kunden des Unternehmers darstellten und daher fielen sie nicht unter steuerlich abzugsfähige Kosten. Zum letztenmal bestätigte die angeführte Schlussfolgerung auch das Verfassungsgericht.