Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Von: Ivan Fučík
März 18, 2013Lesezeit 2 Min.

Zu Ende des Jahres 2012 erlieβ die Generalfinanzdirektion (GFD) die Weisung Nr. D-10, dank welcher es zur wesentlichen Senkung der administrativen Anforderungen an die Transferpreisdokumentation für Steuersubjekte, die sich Dienste innerhalb des Konzerns leisten, kommt. Die Vereinfachung betrifft die Dienste, die zwischen dem tschechischen Steuersubjekt und seinem ausländischen verbundenen Unternehmen berechnet werden, und die Dienste zwischen zwei tschechischen verwandten (verbundenen) Unternehmen. Es handelt sich um Dienste, welche gewöhnlich alle Konzernunternehmen abnehmen und welche die Haupttätigkeit des Subjektes nicht bilden und welche nicht einmal den wesentlichen Aufwand bei manchem der interessierten Unternehmen bildet. Die endgültige Entscheidung, ob es notwendig ist, die vollständige oder vereinfachte Dokumentation zu verarbeiten, hängt von der Qualität der gewährten Unterlagen und von der Entscheidung des Steuerverwalters ab.
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