MwSt-Rückerstattung bei Schuldnern in der Insolvenz – neue Entwicklung

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Von: Ivan Fučík

Die MwSt-Rückerstattung bei den Forderungen gegen die Schuldner im Insolvenzverfahren fungiert im MwSt-Gesetz seit zweieinhalb Jahren. Zur Zeit handelt es sich schon um ein ganz in der Praxis eingeführtes Instrument. Es ermöglicht nämlich dem Zahler in bestimmten Fällen, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die uneinbringlichen Forderungen gegen die Schuldner im Insolvenzverfahren zu beantragen, die er dem Staat von der realisierten steuerbaren Leistung abführte und die er von seinem Abnehmer bezahlt nicht bekam. Im Jahr 2013 kam es vor allem zu zwei bedeutenden Änderungen in diesem Bereich. Beide, mehr oder weniger, beeinflussten das Spektrum von Forderungen, bei welchen man die Rückerstattung der abgeführten MwSt geltend machen kann. Zur ersten Änderung kam es durch das Gesetz Nr. 502/2012 Slg., welches unter anderem die Bedingungen anpasste, unter welchen man das Recht zur Rückerstattung der MwSt bei Forderungen gegen die Schuldner im Insolvenzverfahren geltend machen kann. Die zweite Änderung war die Auslegungsänderung im Zusammenhang mit dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 11. 4. 2013, Aktnz. 9 Afs 69/2012-47. Damit der Gläubiger den Anspruch auf MwSt-Rückerstattung bei den Forderungen gegen die Schuldner im Insolvenzverfahren hat, verlangt das MwSt-Gesetz die Erfüllung von gesetzlich genannten Bedingungen.