MwSt-Rückerstattung aus der EU fürs Jahr 2012 – Anträge nur bis 30. 9.

Insight

Von: Ivan Fučík

Falls Sie im Jahr 2012 die MwSt in einem anderen Mitgliedsstaat als Steuerzahler bezahlten, ohne dass Sie in diesem Staat einen Sitz oder eine Betriebsstätte haben, haben Sie die letzte Möglichkeit, die Rückerstattung dieser Steuer zu beantragen. Die Frist für Einreichung des Antrags auf Geltendmachung des Anspruchs auf MwSt-Rückerstattung endet am 30. September. Wenn die angenommene Leistung für Zwecke benutzt wurde, wo nur ein teilweiser Anspruch auf MwSt-Abzug entsteht, wird nur ein Teil der bezahlten Steuer zurückerstattet. Es ist notwendig, diesen Antrag elektronisch mittels Portals der Tschechischen Steuerverwaltung einzureichen. Zum Antrag sind eine elektronische Unterschrift und Berechtigung zum Zugriff in die Applikation erforderlich, die vom Steuerverwalter herausgegeben werden (die Zuweisung der Berechtigung kann bis zu 15 Tage dauern). Man kann die Frist für Einreichung keineswegs verlängern. Das Limit für Beträge, für welche man den Anspruch auf Steuerrückerstattung geltend machen kann, ist 400 EUR (im Falle eines Antrags für den Zeitraum, der kürzer als ein Jahr aber nicht kürzer als 3 Monate ist) und 50 EUR (für den Zeitraum eines Jahres oder des Zeitraums, der kürzer als 3 Monate ist, in dem Fall, dass es sich um den Rest des Kalenderjahres handelt). Im Falle Ihres Interesses helfen wir Ihnen die MwSt-Rückerstattung zu verarbeiten.