MwSt bei medizinischen Hilfsmitteln

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Von: Ivan Fučík

Ab 1. 1. 2013 trat die Novelle des MwSt-Gesetzes in Kraft, die den Umfang der Anlage Nr. 3 (früher Anlage Nr. 1) begrenzte, in welcher die Ware, die dem ermäβigten Steuersatz unterliegt, genannt ist. Von den im 6.-8. Posten angeführten medizinischen Hilfsmitteln unterliegen dem ermäβigten Steuersatz nur die medizinischen Hilfsmittel, die für den auschlieβlichen Personalbedarf bei den gesundheitlich Behinderung zur Heilung der gesundheitlichen Behinderung oder zur Milderung ihrer Folgen gewöhnlich bestimmt sind. Zur Geltendmachung der MwSt bei medizinischen Hilfsmitteln wurde die methodische Information der Generalfinanzdirektion vom 1. 2. 2013 herausgegeben, die jedoch eher Regeln für die Bestimmung und nicht die konkrete Auflistung der medizinischen Hilfsmittel, die dem ermäβigten Steuersatz unterliegen, enthält.