Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Oktober 24, 2016Lesezeit 2 Min.

In einer schwierigen wirtschaftlichen oder sozialen Lage kann das Steuersubjekt den Steuerverwalter um den Zahlungsaufschub der Steuer, ggf. um die Zahlung der Steuer in Raten ersuchen. Der Steuerverwalter kann den Zahlungsaufschub der Steuer z.B. dann, wenn das Steuersubjekt durch die unmittelbare Zahlung eine schwere Schädigung erlitten oder wenn dadurch der Unterhalt des Steuersubjekts oder der auf das Steuersubjekt angewiesenen Personen bedroht würde, genehmigen. Es gibt kein spezielles Formular des Antrags auf Zahlungsaufschub der Steuer. Aus dem Antrag muss jedoch ersichtlich sein, wer ihn stellt, was er betrifft und was beantragt wird. Der Antrag kann schriftlich, mündlich ins Protokoll oder mittels einer Datennachricht eingereicht werden. Bei der Einreichung des Antrags selbst wird es bereits notwendig sein, alle Unterlagen und Beweismittel vorzulegen, die den Antrag auf den Zahlungsaufschub der Steuer begründen, und weiterhin auch die Art und Weise und die Mittel, aus denen die Steuer in der Zukunft bezahlt wird, nachzuweisen. Die Annahme des Antrags durch den Steuerverwalter wird einer Verwaltungsgebühr in Höhe von CZK 400,- unterliegen.
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