Mitteilung der Generalfinanzdirektion zum Grund der Ausnutzung der Angaben aus dem Einwohnerregister

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Von: Ivan Fučík

Mit Beginn des Fungierens der Grundregister ab 1. 7. 2012 auf Grund des Gesetzes Nr. 111/2009 Slg., über Grundregister, führt die Generalfinanzdirektion die Identifizierung der in den Informationssystemen der Organe der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik geführten Steuersubjekte mit dem vom Innenministerium geführten Einwohnerregister, durch. Die Identifizierung wird automatisiert wegen Zuweisung des automatisierten Identifiziers der natürlichen Person durchgeführt, womit die gesetzliche Pflicht, ihre Informationssysteme an die Grundregister anzubinden, erfüllt ist.