Legislative Änderungen in der Slowakei ab 01. 01. 2013

Insight

Von: Ivan Fučík

Die legislativen Änderungen brachte das Jahr 2013 nicht nur bei uns, sondern auch in der Slowakei traten einige Novellen in Kraft, die die Steuerpflichtigen mehr oder weniger beeinflussten. Als Hauptänderungen können wir Novellen des Arbeitsgesetzbuches, des Sozialsicherungsgesetzes und des Krankenversicherungsgesetzes nennen. Von den Hauptänderungen kann man die Krankenversicherung auf Dividenden und Gewinnanteile, die dieser Versicherung ab 01. 01. 2011 in dem Fall unterliegen, dass diese im Jahr 2012 und später ausbezahlt wurden, anführen. Im Bereich der auβerhalb des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vereinbarungen kann man eine Vereinbarung zum Teilzeitjob des Studenten erwähnen, die man ab dem 01. 01. 2013 nur mit Studenten des Direktstudiums, die das 26. Lebensjahr nicht überschritten, abschlieβen kann. Auf die Vereinbarungen bezieht sich die Pflicht zur Arbeitszeitverteilung und Bestimmung zum Mindestlohn. Und nicht zuletzt werden, bis auf Ausnahmen, auf die auβerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgeübten Vereinbarungen ab Januar die verpflichtende Sozial- und Krankenversicherung gezahlt. Zur wesentlichen Änderung kam es ebenfalls bei den Abführungen aus der Arbeit bei verschiedenen Versicherungsarten, wo es, im Gegenteil zum Jahr 2012, zur wesentlichen Erhöhung der maximalen monatlichen Bemessungsgrundlagen kam. Bei den selbständig erwerbstätigen Personen sollten die Abführungen, sofern es die verpflichtende Versicherung angeht, bis zum Jahr 2015 steigen.