Interpretierung bzw. Sommerlesen nicht nur ans Wasser

Insight

Von: Ivan Fučík

Im Dezember letzten Jahres erlieβ der Verlag Wolters Kluwer ČR das Buch Interpertace („Interpretierung“), vorbereitet vom Nationalrat für Rechnungslegung. Das Buch ist das gemeinsame Werk von 12 Autoren aus dem Kreis der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik, Steuerberaterammer der Tschechischen Republik, der Hochschulprofessoren, der Mitglieder der Berufsorganisationen und weiterer Fachleute. Einer der Autoren ist auch Mag. Edita Ševcovicová, Partner der Gesellschaft Fučík & partneři, die unter anderem auch Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik und ihr Vertreter im Nationalen Rat für Rechnungslegung ist. Neben der konkreten Fassung der genehmigen Interpretierungen ist das Buch, ergänzt um anschauliche Beispiele und Arbeitsentwürfe der Interpretierungen, die in der Zeit der Herausgabe des Buchs noch nicht abgeschlossen wurden. Als ein kleines Probestück bieten wir eine Ansicht über die Situation an, wo man einen Mietvertrag z.B. für 5 Jahre abschlieβt damit, dass man im ersten Mietjahr 6 Monate den Mietzins von 1 CZK zahlen wird, im nächsten Halbjahr wird der Mietzins 100.000 CZK monatlich betragen. Ab dem 2. bis 5. Mietjahr wird man 200.000 CZK monatlich zahlen. Ist der Vorgang der Gesellschaft A, die nur aufgrund der Rechnungen bucht und die Finanzabteilung mit dem Vertragsinhalt nicht bekannt gemacht wird oder der Vorgang der Gesellschaft B, die auβer der Rechnungen auch einen Vertrag zur Verfügung hat, mit dessen Inhalt sie bekannt gemacht wird, korrekter? Die Gesellschaft B verbucht im 1. Jahr neben der Verbindlichkeit und der nach der Eingangsrechnung verbuchten Kosten noch die Rechnungsabgrenzung mittels der Ausgaben der Folgeperioden. In den Folgejahren kommt dann zur Verbuchung der Ausgaben der Folgeperioden. Die Kosten werden somit linear über die ganze Mietdauer erstreckt. Warum soll man Peripetien mit der Rechnungsabgrenzung eingehen? Stellen Sie sich vor, dass Sie nach dem ersten Jahr zum neuen Gesellschafter dieser Gesellschaft wurden. Wird Ihnen nichts machen, dass der vorherige Gesellschafter einen höheren Gewinnanteil im ersten Jahr auszahlte als welchen es tatsächlich gab? Ist die Verschiedenheit des Wirtschaftsergebnisses logisch, wenn sich in den Bedingungen unserer Unternehmertätigkeit nichts ändert? Bei der Suche nach den Antworten auf diese und weitere Fragen können wir natürlich nach dem Buchführungsgesetz, der Bekanntmachung und nach den tschechischen Rechnungslegungsstandards greifen oder wir können uns auch in der Fachliteratur inspirieren.