Haftung für unbezahlte Steuer

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Von: Ivan Fučík

Die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik veröffentlichte schon auf ihrer Webseite die Bankkonten aller Mehrwertsteuerzahler in dem neu entstandenen Register der MwSt-Zahler. Dieses Register entstand im Zusammenhang mit dem neuen Instrument der Haftung für unbezahlte Steuer. Das ursprüngliche Datum 1. 4. 2013, ab welchem das Instrument der Haftung für Steuer entstehen sollte in dem Fall, dass das Steuersubjekt dem Lieferanten auf das Konto, welches er im Register der MwSt-Zahler nicht offenlegte, bezahlt, wurde im Rahmen der sog. Karenzzeit verlängert, wenn die Steuerverwalter von den Lieferanten, die die MwSt auf ein anderes als veröffentlichtes Konto bezahlten, die MwSt aufgrund der Haftung für die unbezahlte Steuer, und zwar bis 30. 09. 2013, nicht beanspruchen werden.