Glücksspiel-Steuer

Insight

Am 1. Januar 2017 tritt das Gesetz Nr. 187/2016 Sb. in Kraft, das die Glücksspielsteuer als einen Teil der umfassenden Bearbeitung der Regeln des Glücksspielmarktes festlegt. Der Gegenstand der Besteuerung des Glücksspiels ist der Betrieb eines Glücksspiels, das auf dem Gebiet der Tschechischen Republik erfolgt. Im Falle der Internetspiele muss der Betrieb auf den tschechischen Markt gerichtet oder gezielt werden. Die Bemessungsgrundlage wird als eine Summe von acht teilweisen Bemessungsgrundlagen nach den einzelnen Spielarten (Lotterie, Wetten, Totalisatorwetten, Tombola, Turniere kleinen Umfangs) bestimmt, wobei der Steuer der Betrag, um den die Summe der angenommenen und nicht zurückgezahlten Einlagen die Summe der ausgezahlten Gewinne übersteigt (Prinzip IN - OUT), unterliegt. Für die Internet-Spiele, in denen die Spieler gegeneinander spielen (Poker, Tippspiele) wird die Besteuerungsgrundlage auf eine andere Weise ((IN für alle - OUT für alle) x IN von "Tschechen" /IN von allen) festgelegt. Der Steuersatz wird nach der Art des Glücksspiels differenziert, wobei der Satz von 23 % für alle Arten des Glücksspiels, mit Ausnahme des technischen Spiels, bei dem der Satz auf 35 % festgelegt ist, gilt. Für technische Spiele wurde eine Mindeststeuer von 9 200 CZK für jede Spielposition festgelegt.  Der Besteuerungszeitraum ist ein Kalenderquartal, und die Steuererklärung kann nur mittels einer Datennachricht eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung läuft am 25. Tag nach dem Ende des Besteuerungszeitraums ab.