Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Von: Ivan Fučík
April 10, 2013Lesezeit 3 Min.

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik legte in das Zwischen-Ressorts-Anmerkungsverfahren einen neuen Gesetzesentwurf vor, dessen Zweck insbesondere die Novellierung der Steuergesetze im Zusammenhang mit Rekodifikation des materiellen Privatrechts ist. Die vorausgesetzte Wirkung ist ab 1.1.2014.
Unten sind einige wichtigste Änderungen erwähnt. Es kommt zur Aufhebung von manchen Steuerbefreiungen, wie z.B. der Wert der vorübergehenden Unterkunft, sofern es sich nicht um eine Unterkunft auf der Dienstreise handelt, bis 3 500 CZK pro Monat. Abgangsgeld bei Berufssoldaten und Angehörigen der Sicherheitskräfte. Steuerbefreiung von Dividenden und Gewinnanteilen für natürliche wie auch juristische Personen ab dem 01. 01. 2014, ausbezahlt zwischen inländischen Steuerzahlern und den Steuerzahlern der EU, der Schweiz, Norwegens und Islands. Weiters wird in der Änderung dieses Gesetzes die Fristverlängerung für Steuerbefreiung der Einkünfte der natürlichen Personen aus dem Wertpapierverkauf von 6 Monaten auf 3 Jahre vorgeschlagen. Weiters wird das Jahreslimit von 100 000 CZK für Steuerbefreiung der Einkünfte aus Verkauf von Wertpapieren, die ein Bestandteil des Geschäftsvermögens nicht sind, eingeführt.
Als nächste kann man z.B. die Änderungen bei dem abzugsfähigen Posten der Zinsen auf Hypothekenkredite, Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung von Steuerbegünstigungen bei Nonresidenten, Einschränkung der Geltendmachung der Basissteuerermäβigung oder die Besteuerungsweise der kollektiven Investierung anführen. In Übereinstimmung mit weiteren Gesetzen kommt es zu Änderungen in der Abgabenordnung, zur Aufhebung des Gesetzes zur Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer und zur Integrierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in das Einkommensteuergesetz. Nicht zuletzt können wir die Novelle des bestehenden Immobiliensteuergesetzes erwähnen.
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