Gesetz über Bezeigung der Vermögensherkunft

Insight

Die Regierung genehmigte am 18. Mai 2015 im Rahmen des Kampfs gegen die Steuerhinterziehungen und die Korruption den Entwurf des Gesetzes über Bezeigung der Vermögensherkunft, das ab Januar 2016 wirksam sein sollte. Im Rahmen dessen hätte die Finanzverwaltung die Möglichkeit, den Vermögenswert, d.h. das gesamte Vermögen inkl. der Schulden, mit den Einkünften in der Steuererklärung, zu vergleichen. Wenn es festgestellt sein sollte, dass das Vermögen den Einkünften nicht entspricht und dass der Wert des nicht evidierten Vermögens der Gesellschaft den Wert von sieben Millionen CZK übersteigt, wird er vom Steuerverwalter zum Nachweis der Herkunft dieses Vermögens aufgefordert. In dem Fall, dass das Subjekt nicht imstande ist die Vermögensherkunft nachzuweisen, wird die zusätzliche Besteuerung der sog. nicht erklärten Einkünfte durchgeführt und die Sanktionen werden bemessen. Es ändert sich auch das Strafgesetz. Wenn der Steuerpflichtige in der Erklärung über die Vermögensherkunft erlogene oder keine Angaben anführt, wird ihm eine Strafverfolgung drohen. Im Zusammenhang mit der Novelle möchte die Regierung nicht nur die Steuerhinterziehungen reduzieren, sondern sie möchte auch die Einkünfte in die Staatskasse erhöhen. Die Novelle muss dem Abstimmungsprozess im Parlament unterzogen werden, dann muss der Präsident diese unterzeichnen.