Führung und Vorlegung der Evidenzlisten der Rentenversicherung, Beispiel zum Ausfüllen der Evidenzlisten der Rentenversicherung

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Von: Ivan Fučík

Aufgrund des Gesetzes zur Organisation und Durchführung der sozialen Sicherung ist der Arbeitgeber verpflichtet zwei Gleichschriften der Evidenzliste der Rentenversicherung auszufertigen. Er ist verpflichtet eine Gleichschrift dem Bürger zur Unterschrift vorzulegen und diese in seine Evidenz abzulegen und er ist verpflichtet die zweite Gleichschrift, die die Unterschrift des beauftragten Mitarbeiters oder eines anderen beauftragten Vertreters und mit seinem Stempel enthalten muss, dem Bürger herauszugeben.