EUDR kurzgefasst: Sind Sie bereit für die neuen Regeln?

Advisory

Von: Magdaléna Poláchová

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein zentrales Rechtsinstrument, das verhindern soll, dass die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehenden Produkte auf dem EU-Markt angeboten und aus der EU exportiert werden. Unternehmen müssen die Herkunft bestimmter Warengruppe und Produkte nachweisen, einschließlich der Rückverfolgbarkeit bis zum Produktionsort, und ein Sorgfaltspflichtsystem (due diligence) einführen. Dazu gehört auch die Bewertung von Risiken in der Lieferkette und die Ergreifung von Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken. Ohne die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist der legale Verkauf der relevanten Produkte in der EU nicht möglich. Die EUDR-Verordnung setzt somit einen neuen Standard für Transparenz und Compliance in den gesamten Lieferketten.

Betroffene Bereiche: Ausgewählte Warengruppen wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Ölpalmen, Kautschuk oder Rinder und daraus gewonnene Produkte.

Betroffene Subjekte: Wirtschaftssubjekte und Händler (d.h. Importeure, Exporteure, Hersteller, Vertriebshändler und Händler), unabhängig von ihrer Größe.

Inkrafttreten: 30. Dezember 2026 (Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2027)

Hauptverpflichtungen gemäß EUDR

  • Ermittlung der Auswirkungen der EUDR-Verordnung auf das Unternehmen
  • Einführung eines Systems ordnungsgemäßer Sorgfalt (und Führung/ Bewahrung einer entsprechenden Dokumentation), das Folgendes umfasst:
    • Sammlung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft von Warengruppen und Produkten
    • Risikobewertung der Herkunft von Warenartikel und Produkten
    • Ergreifen von Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken
  • Abgabe einer Sorgfaltserklärung an das EU-Informationssystem

! Die Nichteinhaltung der Verordnung kann Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, die Beschlagnahme der relevanten Produkte, die Beschlagnahme der aus Transaktionen mit den relevanten Produkten erzielten Einnahmen sowie den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren/Ausschreibungen und dem Zugang zu öffentlichen Fördermitteln nach sich ziehen.

Grant Thornton kann bei der Vorbereitung auf die Verpflichtungen aus der EURD-Verordnung behilflich sein. Die Zusammenarbeit kann sowohl umfassende Lösungen als auch partielle Unterstützung in spezifischen Bereichen der EURD umfassen.