Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Oktober 14, 2016Lesezeit 2 Min.

Die Regierung hat am 5. Oktober 2016 die Erhöhung des Mindestlohns auf 11.000,- CZK genehmigt. Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt am 1. Januar 2017. Der Mindestlohn wird somit um 1.100,- CZK erhöht; der Mindeststundenlohn wird 66,- CZK betragen. Die Erhöhung des Mindestlohns beeinflusst zum Beispiel die Erhöhung der Grenze für die Besteuerung der Renten auf 396.000,- CZK (36-faches des Mindestlohns), die Erhöhung des maximalen Betrags einer möglichen steuerlichen Ermäßigung für das sog. Kindergartengeld, die Erhöhung der Grenze der jährlichen Einnahmen eines Steuerzahlers für die Entstehung eines Anspruchs auf eine Steuergutschrift auf 66.000,- CZK (6-faches des Mindestlohns), die Höhe der z.B. von Personen ohne besteuerbare Einnahmen gezahlten Krankenversicherung.
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