Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
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April 9, 2018Lesezeit 3 Min.

Auch in diesem Jahr wurde erneut über die Erhöhung des Mindestlohns gesprochen, der ab dem 1. Januar 2018 auf 12.200 CZK erhöht wurde. Die Gewerkschafter schlagen nun eine Erhöhung auf 13.700 CZK vor. Schon die vorherige Regierung hat versprochen, dass der Mindestlohn über 40% des Durchschnittslohns liegen wird. Derzeit arbeiten 132.000 Arbeitnehmer (d. h. 3,6% der Arbeitnehmer) für den Mindestlohn. Das Institut des Mindestlohns ist im Arbeitsgesetzbuch, konkret in § 111, verankert.
Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr? Die Erhöhung des Mindestlohns wird sich auf Eltern, Kinder, aber auch Rentner auswirken. Mit der Erhöhung des Mindestlohns erhöht sich die Grenze für die Möglichkeit der Geltendmachung von Steuerboni, die das Sechsfache des Mindestlohns betragen, d. h. im Fall der Verabschiedung des höheren Mindestlohns 82.200 CZK. Gleichzeitig erhöht sich die Grenze für das Einkommen in Form der steuerfreien Rente, die auf 493.200 CZK (41.100 CZK pro Monat) festgelegt werden würde, d. h. das 36-Fache des Mindestlohns. Die Änderung würde auch Personen ohne zu versteuerndes Einkommen betreffen, die ab dem neuen Jahr einen höheren Betrag für die Krankenversicherung zahlen müssten (13,5% von 13.700 CZK, d. h. 1.850 CZK, in diesem Jahr 1.647 CZK). Selbst Menschen mit kürzeren Arbeitszeiten, in denen das Einkommen unter dem Mindestlohn liegt, müssten bis zu dieser Höhe die Krankenversicherung nachzahlen. Die Erhöhung des Mindestlohns wird auch eine Auswirkung auf Menschen haben, die beim Arbeitsamt registriert sind. Sie könnten bis zu einem Maximum von 6.850 CZK hinzuverdienen, d. h. bis zur Hälfte des Mindestlohns. Die Erhöhung des Mindestlohns hängt auch mit dem Anstieg des garantierten Lohns zusammen, der je nach Komplexität, Verantwortung und Schwere der Arbeit in acht Stufen abgestuft ist.
Ökonomen warnen jedoch, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns negativ auf die Arbeitnehmer selbst auswirkt, da es durch die Erhöhung des Mindestlohns zur Verkürzung der Arbeitsverpflichtung seitens der Arbeitgeber oder sogar zu Entlassungen kommen könnte.
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