Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Von: Ivan Fučík
Oktober 20, 2013Lesezeit 3 Min.

Es ist sicher keine Neuheit, dass man schon einige Zeit nicht nur auf der EU-Ebene über die Möglichkeit der Versteuerung des Finanzsektors diskutierte. Diese Diskussion erneuerte sich erheblich mit der unlängsten globalen Wirtschafts- und Finanzkrise und sie erreichte den Höhepunkt schlieβlich mit dem Vorschlag der EU-Rat-Richtlinie, vorgelegt am 28. 9. 2011, zum gemeinsamen System der Steuer auf Finanztransaktionen und mit Änderung der Richtlinie 2008/7/EG. Der Gründebericht zu dieser Richtlinie führte an, dass der Hauptgrund für die Vorlegung dieses Vorschlags vor allem die Tatsache war, dass der Finanzsektor die Finanzkrise zum groβen Teil verursachte und deshalb sollte er zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedsstaaten gerecht beitragen. Verschiedene Mitgliedsstaaten stellten sich zur Anforderung an die Einführung der Steuer auf Finanztransaktionen widersprüchlich. Mit Einführung dieser Steuer waren 11 Mitgliedsstaaten einverstanden (Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Deutschland, Portugal, Österreich, Griechenland, Slowakei, Slowenien und Spanien). Im Gegenteil dazu, insbesondere Groβbritannien, Luxemburg, Schweden wie auch die Tschechische Republik lehnten ab diesen Vorschlag anzunehmen. Als Hauptziele führt der Entwurf der Richtlinie z.B. Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur indirekten Versteuerung der Finanztransaktionen zur Sicherstellung des ordentlichen Fungierens des Binnenmarktes für Transaktionen mit Finanzinstrumenten und zur Vermeidung der Verletzung des Wettbewerbs zwischen Finanzinstrumenten, Teilnehmern der Finanztransaktionen und den Märkten in der ganzen Europäischen Union an. Sicherstellung, dass sich die Finanzinstitutionen an der Bezahlung der Kosten der unlängsten Krise und an der Sicherstellung der gleichen Bedingungen für Versteuerung zwischen Sektoren gerecht und wesentlich beteiligen, usw.
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