Eine Rekordstrafe von der Behörde für Finanzanalyse

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Laut Informationen auf der Website des Finanzministeriums der Tschechischen Republik und der tschechischen Behörde für Finanzanalyse (FAÚ) bestätigte das Stadtgericht  Prag mit seiner Entscheidung vom Januar 2018 die Rechtmäßigkeit der bisher höchsten Geldbuße der FAÚ (2,5 Mio. CZK). Diese Geldbuße wurde im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 253/2008 Sb. über bestimmte Maßnahmen gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung verhängt, als eine verpflichtete Person (ein Zahlungsdienstleister) wiederholt seine Pflicht, Kunden zu identifizieren und verdächtige Transaktionen, die sowohl hinsichtlich ihres Charakters als auch ihres Umfangs von den bisher durchgeführten Finanzoperationen abgewichen sind, zu melden, nicht erfüllt hat.