Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
November 10, 2016Lesezeit 2 Min.

Die Finanzverwaltung hat auf ihrer Website eine Applikation für die Belegkontrolle in Gang gesetzt, mittels deren der Besitzer eines Belegs die Richtigkeit der Erfassung der Belege durch den Händler überprüfen kann. Das Formular wurde auf www.daneelektronicky.cz – Elektronická evidence tržeb (elektronische Erlöserfassung) – Ověření účtenky (Beleg überprüfen) veröffentlicht. Zur Überprüfung des Belegs muss dessen Besitzer die USt.-Id.-Nr., das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Erlöses (das Ausstellen des Belegs), den Gesamtbetrag des Erlöses in CZK und die ersten 16 Ziffern des Validierungscodes angeben. Darüber hinaus muss der Kunde ankreuzen, ob es sich um eine Erlöserfassung im vereinfachten oder im normalen Modus handelt. Wenn der Beleg im System nicht gefunden wurde, wird ein weiteres Formular abgebildet, in dem der Besitzer des Belegs Details über den Händler und darüber, was er bei ihm gekauft hat, ausfüllen kann und dadurch helfen kann, festzustellen, ob der Händler einen Fehler gemacht hat oder nicht. Wenn der Beleg im System nicht gefunden wurde, muss es nicht bedeuten, dass der Händler betrügt, sondern zum Beispiel, dass bei ihm das Internet nicht funktioniert. In diesem Fall hat der Händler für eine nachträgliche Einsendung des Belegs ins System beim normalen Modus 48 Stunden und beim vereinfachten Modus höchstens 5 Tage seit dessen Ausstellung Zeit.
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