Die höchste Bemessungsgrundlage für das Jahr 2017

Insight

Die allgemeine Bemessungsgrundlage wird durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten Nr. 325/2016 Sb. mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 27.156,- CZK festgelegt; der Umrechnungskoeffizient für die Zwecke der Rentenversicherung wird auf 1,0396 festgesetzt. Der Durchschnittslohn wird im Jahr 2017 28.232,- CZK betragen. Diese Indikatoren werden insbesondere die Höhe der maximalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (1.355.136,- CZK), die Mindestvorauszahlung für die Rentenversicherung für Selbständige, die eine selbständige Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben (von 1 972,- CZK auf 2.061,- CZK), und die Mindestvorauszahlungen für die Krankenversicherung für Selbständige, die eine selbständige Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben (von 1.823,- auf 1.906,- CZK), beeinflussen.