Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Oktober 21, 2016Lesezeit 2 Min.

Die allgemeine Bemessungsgrundlage wird durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten Nr. 325/2016 Sb. mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 27.156,- CZK festgelegt; der Umrechnungskoeffizient für die Zwecke der Rentenversicherung wird auf 1,0396 festgesetzt. Der Durchschnittslohn wird im Jahr 2017 28.232,- CZK betragen. Diese Indikatoren werden insbesondere die Höhe der maximalen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (1.355.136,- CZK), die Mindestvorauszahlung für die Rentenversicherung für Selbständige, die eine selbständige Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben (von 1 972,- CZK auf 2.061,- CZK), und die Mindestvorauszahlungen für die Krankenversicherung für Selbständige, die eine selbständige Tätigkeit als Haupttätigkeit ausüben (von 1.823,- auf 1.906,- CZK), beeinflussen.
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