Bewachen Sie Termine für Einreichung der Steuererklärungen

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Von: Ivan Fučík

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind oder wenn Sie die Personeneinkommensteuererklärung selber einreichen wollen (z.B. zwecks Durchführung der jährlichen Verrechnung der Einkommensteuervorauszahlungen), ist der Abgabentermin für dieses Jahr der 02. 04. 2013. Die Terminverlängerung bis 01. 07. 2013 ist möglich bei den Steuersubjekten, die die auferlegte Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer haben oder für welche die Steuererklärung von einem Steuerberater verarbeitet wird. In diesem Fall ist es jedoch notwendig, dass die Vollmacht vor dem ersten Termin, d.h. bis 02. 04. 2013 angewandt wird.

Die nächste Möglichkeit der Verschiebung des Termins zur Einreichung der Steuererklärung ist es, einen Antrag auf Terminverlängerung beim Steuerverwalter einzureichen. Zum Unterschied von der Einreichung der Steuererklärung, die man auf einige Art und Weisen erst am letzten Tag des Termins zustellen kann, ist die Fälligkeit der Steuer so festgesetzt, dass die Steuer am letzten Tag der Frist dem Konto des Steuerverwalters schon zugeschrieben sein muss.