Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Oktober 24, 2016Lesezeit 2 Min.

Das Verfassungsgericht hat vor wenigen Tagen in einem Urteil AZ I. ÚS 190/15 die Argumente des Obersten Gerichts in Frage gestellt, auf deren Grundlage die Ungültigkeit des Arbeitsvertrags eines Mitglieds eines satzungsmäßigen Organs in Frage gestellt wurde. Das Verfassungsgericht hält die gleichzeitige Ausübung der Funktionen des Mitglieds eines satzungsmäßigen Organs und eines leitenden Arbeitnehmers für völlig akzeptabel, jedoch betrachtet es die bisherigen Argumente des Obersten Gerichts als unzureichend. Somit öffnet es den Raum für eine geeignete Begründung, ob und warum die Kumulierung eines Arbeitsvertrages und eines Vertrages über die Ausübung der Funktion nicht bestehen sollte. Es wird sicher interessant sein, die weitere Entwicklung der Rechtsprechung auf diesem Gebiet zu verfolgen, insbesondere, wie ordentliche Gerichte dieses Urteil in ihre Praxis übernehmen. Wir werden uns mit diesem Urteil in unserem Newsletter detaillierter befassen.
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