Aufhebung des „Super-Brutto-Lohns“ verschoben

Insight

Das Finanzministerium hat seine ursprüngliche Absicht angesichts des sog. Super-Brutto-Lohns und der Einführung der progressiven Besteuerung der Einkommen der natürlichen Personen geändert.

Wie wir Sie bereits informiert haben ( http://www.fucik.cz/de/articles/aufhebung-des-super-bruttolohns-und-progressive-besteuerung/ ), war der Gegenstand des Entwurfs der Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 unter anderem auch die Aufhebung des sog. Super-Brutto-Lohns. Nach der Meinung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik stellt das Konzept des sog. Super-Brutto-Lohns eine Komplikation bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Steuerzahler mit Einkommen aus abhängiger Tätigkeit dar; die Steuerbelastung dieser Zahler ist höher als bei den anderen Zahlern. Der Gesetzesentwurf betraf auch das Ersetzen des gleichen Steuersatzes (mit dem Solidaritätszuschlag) durch einen progressiven Satz.

Auf der Grundlage der Einwendungen zum sog. Steuerpaket werden diese Änderungen im Moment verschoben. Die Gesetzesänderung setzt daher im Moment insbesondere die EU-Richtlinie ATAD um ( http://www.fucik.cz/de/articles/was-bringen-die-neuen-eu-vorschriften-fur-tschechische-gesellschaften/ ). Über die weiteren Schritte werden wir Sie informieren.