Aufhebung der Besteuerung der Renten der beschäftigten Rentner

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Die Generalfinanzdirektion informiert darüber, dass das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derjenigen Bestimmungen des tschechischen Einkommensteuergesetzes festgestellt hat, gemäß denen die regelmäßig ausgezahlten Renten und Pensionen im Falle der beschäftigten Rentner der Besteuerung unterlagen, wenn deren Einnahmen aus Beschäftigung und deren teilweise Steuerbemessungsgrundlagen aus der unternehmerischen Tätigkeit und aus der Vermietung in der Summe 840 000 CZK pro Jahr überstiegen. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil die Schlussfolgerung gezogen, dass die aufgehobenen Bestimmungen während des ganzen Besteuerungszeitraums des Jahres 2016 nicht mehr verwandt werden dürfen.