Änderung der gesetzlichen Maßnahme des Staates zur Grunderwerbsteuer

Insight

Bereits in den Vormonaten haben wir Sie über den Ablauf der Vorbereitung der Änderung der gesetzlichen Maßnahme des Senats Nr. 340/2013 Slg., über die Grunderwerbsteuer informiert. Sie wurde am 14. Juli 2016 durch den Senat verabschiedet und nachfolgend zur Unterzeichnung an den Präsidenten der Tschechischen Republik weitergegeben. Die wichtigsten Änderungen führen wir kurz an.

  • Von  nun an wird der Steuerpflichtige der Grunderwerbsteuer in allen Fällen der Erwerber (der Käufer) sein.  Durch diese Regelung wird die Person des Steuerpflichtigen eindeutig bestimmt. Damit hängt auch die Aufhebung des Instituts des Steuerbürgen zusammen.
  • Die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage im Falle eines Immobilienaustausches wird vereinfacht, indem ein Vergleich des vereinbarten Preises und des vergleichenden Steuerwertes erfolgt. Nach der neuen Regelung sollte bei der Bestimmung des vereinbarten Preises nicht mehr der Wert der übertragenen Immobilie berücksichtigt werden, wenn sie ein Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist.
  • Aus dem Gegenstand der Steuer sollten eigentlich die Umwandlungen der juristischen Personen mit Ausnahme der Übertragung des Vermögens auf einen Gesellschafter herausgenommen werden. Diese Übertragungen werden von nun an ein Gegenstand der Besteuerung sein.
  • Die Definition der Versorgungsleitungen wird dargelegt. Von nun an unterliegt der Steuer gemäß dem Katastergesetz nur der entgeltliche Erwerb des Eigentumsrechts an einem Gebäude, das ein Bestandteil des jeweiligen Versorgungsnetzes ist.
  • Gegenstand der Besteuerung wird von nun an auch die Verlängerung der Dauer des Bebauungsrechts sein.
  • Die Befreiung der Neubauten und neuer Einheiten wird geregelt. Die Befreiung wird sich von nun an nur auf die fertigen oder die genutzten Bauten und Einheiten beziehen (daher wird es nicht möglich sein, einen unfertigen Bau zu befreien).
  • Die Definition des Finanzleasings wird mit der im Gesetz Nr. 586/1992 Slg., Einkommensteuergesetz, enthaltenen Definition vereinheitlicht.

Die Änderung wird am 1. November dieses Jahres in Kraft treten.