Ablehnung der begleitenden Steuergesetze zum neuen Zivilgesetzbuch bringt nichts Gutes

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Von: Ivan Fučík

Am Donnerstag, den 12. 9. 2013 lehnte der Senat die begleitende steuerliche Legislative, die mit dem neuen zum 1.1.2014 gültigen Zivilgesetzbuch zusammenhängt, ab, was eine bedeutende Komplikation nicht nur für Unternehmer sondern auch für Bürger und die Staatsverwaltung bedeutet. Nur bei der Einkommensteuer handelt es sich fast um 900 Novellierungspunkte, die den Bemerkungsverfahren, der Regierung und der Abgeordnetenkammer ordentlich unterzogen wurden. In diesem Moment ist es notwendig, den Umfang und die gegenseitige Verflechtung der Änderungen in Betracht zu ziehen, die die Novellen enthalten. Man muss sich dessen bewusst sein, dass die Aufhebung des Konzeptes der neuen Steuer auf Erwerb der unbeweglichen Sachen und der vorausgesetzten Verschiebung der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer unter die Einkommensteuern die grundsätzliche Überarbeitung des aktuellen Gesetzes zur Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer faktisch bedeutet, was fast unmöglich ist dieses im Bereich von einigen Tagen vorzunehmen.