Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 21. Dezember 2023 in den verbundenen Fällen C‑38/21, C‑47/21 und C‑232/21; Gegenstand waren Anträge auf...
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Mit Inkrafttreten des Konsolidierungspakets kam es zu weitreichenden Änderungen in vielen Bereichen der geltenden Gesetzgebung, insbesondere in den...
Im Jahr 2021 wurde ein neues Baugesetz verabschiedet, das eine Reihe von Änderungen mit sich brachte. Diese betrafen vor allem die Vereinheitlichung der...
Anfang letzten Jahres trat die sogenannte „Digi-Novelle“ in Kraft, die die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Digitalisierung [1] umsetzt. Die...
Kurzzeitmieten, die in den letzten Jahren immer beliebter wurden, sind ein immer wichtigerer Teil der Tourismusbranche. Der Boom dieser touristischen...
Am 14. Dezember 2023 unterzeichnete der Präsident einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über Beschäftigung, in der jeweils geltenden Fassung, sowie andere damit zusammenhängende Gesetze. Die Änderung tritt voraussichtlich ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Novelle des Investitionsanreizgesetzes, über die wir Sie bereits zuvor informiert haben, wartet derzeit auf ihre Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. Der Präsident hat sie am 14. Dezember 2023 unterzeichnet. Man kann die Wirksamkeit der Novelle ab Anfang 2024 annehmen.
Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches brachte eine lang erwartete Aktualisierung der Bestimmungen über die Übermittlung von Dokumenten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Arbeitgeber mit vielen Arbeitnehmern, die bereits vor der Gesetzesänderung stark auf elektronische Kommunikation setzten – und in Rechtsunsicherheit lebten – warteten ungeduldig auf diese Neuerung.
Das Jahresende ist wieder da und Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden über den Umgang mit ungenutzter Urlaubszeit. Wir haben uns daher entschlossen, für Sie eine Zusammenfassung grundlegender Informationen zu diesem Thema vorzubereiten.
Das Oberste Gericht kam in seinem Urteil AZ. 21 Cdo 3955/2018 vom 20. Juli 2020 zu dem Schluss, dass Arbeitnehmer, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, unabhängig von der Region, in der die Arbeitnehmer ihre Arbeit verrichten, und den sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen (z.B. Wohnkosten, Transport) das gleiche Entgelt erhalten sollen.
Die Lohntransparenzrichtlinie wird eine echte Revolution sein – Arbeitgeber müssen in Zukunft ihren gesamten Ansatz zur Arbeitnehmervergütung grundlegend ändern. Der Spielraum für die Aushandlung von Einstiegslöhnen wird grundsätzlich entfallen – der Arbeitgeber muss bei der Einstellung mindestens eine Einstiegslohnspanne veröffentlichen. Solche Fragen des Arbeitgebers wie „Und wie stellen Sie sich Ihre Entlohnung vor?“ entfallen.
Eine der am meisten erwarteten Änderungen in der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs ist die gesetzliche Verankerung der Praxis der elektronischen...
Im Oktober dieses Jahres erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „EuGH“) ein Urteil in der Rechtssache AZ.: C‑660/20, in dem er sich mit...
Diesmal läutet das Silvesterfeuerwerk nicht nur den Beginn des Jahres 2024 ein, sondern auch das Ende der Frist, die den noch nicht angemeldeten...
Die Energiepreisobergrenzen, die die Kunden im gesamten vergangenen Jahr vor stark steigenden Kosten für den unregulierten Teil der Strom- und Gaspreise...
Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „EuGH“) hat kürzlich eine Entscheidung mit erheblicher tschechischer Spur erlassen. In der beschriebenen...