AIFMD II legt Regeln für die Fonds fest, die Kredite gewähren
Kapitalmärkte und Finanzinstitute | Legal
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/927 (AIFMD II) stellt die erste systematische Harmonisierung der Regeln für alternative Investmentfonds dar, die auf der EU-Ebene Kredite gewähren.