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Verpflichtung zur Markierung von AI-generierten Inhalten – Transparenzregeln nach Artikel 50 der AI-Verordnung

Von: Amanda Marku

INHALTE

Mit dem allmählichen Inkrafttreten der Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (AI-Gesetz/KI) müssen Unternehmen nicht nur darauf achten, welche AI-Systeme sie nutzen, sondern auch darauf, ob sie die Nutzer ausreichend über deren Nutzung informieren.

Der ab dem 2. August 2026 gültige Artikel 50 des AI-Gesetzes setzt die Verpflichtung fest, Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einem AI-System kommunizieren, sofern dies aus den gegebenen Umständen nicht offensichtlich ist. Die Regeln gelten auch für AI-generierte Inhalte. Anbieter von den Text-, Audio-, Bild- oder Video generierenden Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Ausgaben/Outputs angemessen gekennzeichnet sind; und spezifische Informationspflichten gelten auch für sogenannte Deepfakes oder AI-generierte Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. 

Der Sinn der Regelung ist in erster Linie, sicherzustellen, dass Nutzer wissen, wann sie mit AI oder den mit AI erstellten oder bearbeiteten Inhalten interagieren.