Das Finanzministerium hat eine Gesetzesänderung vorbereitet, um den Schutz von Gewerbetreibenden /Einzelunternehmern und anderen unternehmerischen natürlichen Personen in Situationen zu stärken, in denen sie Probleme mit der Rückzahlung eines Geschäftskredits haben. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist es, zu verhindern, dass die ursprünglich bewältigten finanziellen Schwierigkeiten aufgrund hoher Geldstrafen oder festgelegter Kreditbedingungen zu einer unlösbaren Schuldenspirale führen.
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In seinem jüngsten Urteil AZ. III. ÚS 3503/25 befasste sich das Verfassungsgericht mit einer Frage, die für jeden, der Immobilien erwirbt, von grundlegender Bedeutung sein kann. Der Kern der genannten Erkenntnis war die Bewertung des guten Willens des Erwerbers und des Ausmaßes der notwendigen Aktivität, um zu überprüfen, ob der im öffentlichen Register eingetragene Status mit dem tatsächlichen rechtlichen Stand übereinstimmt.
Der EuGH stärkt den Verbraucherschutz: Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Vertragsklauseln dürfen nicht bereits mit Vertragsabschluss beginnen.
Die Novelle des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg., über Kapitalmarkunternehmung (im Folgenden als „ZPKT“-Gesetzt" bezeichnet) führt ab dem 6. Juni 2026 neue...