In letzter Zeit gibt es viel Aufsehen um die Europäische Verpackungsverordnung. Die PPWR-Abkürzung erscheint in Kundenaudits, in den Geschäftsbedingungen und in Fragebögen, die an Lieferanten verschickt werden. Seit dem 12. August 2026 wird die Verordnung bereits angewendet. Heute befassen sich Unternehmen nicht mehr mit dem, was sie bis zu diesem Zeitpunkt schaffen müssen, aber ob sie bereits die ihnen zufallenden Verpflichtungen erfüllen, was sie in den kommenden Jahren erwartet und wie die gesamte Agenda so gestaltet werden kann, dass sie nicht zu einer endlosen administrativen Belastung wird. In diesem Überblick, den wir auf Grundlage unserer bisherigen Arbeit an PPWR-Projekten zusammengestellt haben, fassen wir zusammen, für wen die Verordnung gilt, was sie wirklich von Unternehmen erwartet und wo sie in der Praxis am häufigsten problematisch ist.
Verpackung ist nicht mehr nur ein Kostenposten
Die Rolle der Verpackung hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Mit dem Aufkommen des Selbstbedienungsverkaufs ist sie von dem ursprünglich praktischen Produktschutzmittel auch zu einem "stillen Verkäufer" und einem wichtigen Marketinginstrument geworden. PPWR fügt diesen beiden Funktionen noch die dritte hinzu: Verpackung wird zu einem selbstregulierten Produkt, dessen Eigenschaften dokumentierbar sein müssen.
Heute fügt Nachhaltigkeit der Verpackung eine weitere Dimension hinzu. Laut Eurostat wurden 2023 in der EU 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle erzeugt, etwa 178 Kilogramm pro Kopf. Zunehmende Abfallmengen, der Druck auf Primärrohstoffe und Klimaziele haben die EU dazu geführt, die Verpackungen viel systematischer zu regulieren.
Die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz die PPWR-Verordnung, vollendet diesen Wandel. Verpackung ist nicht mehr nur ein Material, aus dem etwas verpackt wird und, sie unterliegt einer separaten Regulierung. Für relevante Verpackungsarten müssen technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung bereitgestellt werden, wer für deren Erstellung verantwortlich ist; dies hängt von der Rolle einer bestimmten Einheit in der Lieferkette ab.
Es klingt nach mehr Bürokratie, und ein Teil davon ist es wirklich. Aber es lohnt sich auch, die andere Seite zu betrachten, denn die Änderung bringt auch Dinge mit sich, die selbst für Unternehmen Sinn ergeben. PPWR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Daher gelten die technischen Anforderungen für Verpackungen direkt in der gesamten EU, ohne dass eine nationale Transposition erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Verpackungsagenda einheitlich ist. Die erweiterte Produzentenverantwortung, also die Registrierung, Berichterstattung und Finanzierung der Rücknahme, bleiben weiterhin stark an nationale Systeme gebunden. Daher muss das Unternehmen neben der Produktkonformität der Verpackung auch überwachen, ob es in einzelnen Ländern EPR-Verpflichtungen hat.
Damit ein Unternehmen seine Verpflichtungen dokumentieren kann, muss es auch seine eigenen Verpackungen in Ordnung bringen: woraus sie bestehen, wie viel sie wiegen und wer sie liefert. Diese Daten sind auch über den Compliance-Bereich (Einhaltung der Vorschriften) hinaus wertvoll. Bei der Überprüfung des Portfolios stellt sich oft heraus, dass das Unternehmen mehrere nahezu identische Verpackungsvarianten verwendet, die einheitlich werden können. Neben einfacherer Dokumentation kann dies auch eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und ein einfacheres Lagermanagement bedeuten.
Auch die Rücknahmewirtschaft verändert sich. EPR-Gebühren sollen mehr von den Eigenschaften der Verpackung abhängen, insbesondere von ihrer Recyclingfähigkeit. Die Qualität des Designs spiegelt sich somit direkt in den Betriebskosten wider, nicht nur im Kapitel zur Nachhaltigkeit. Gleichzeitig erhöht dies die Nachfrage nach Recyclingstoffen, Einheitsmaterialien und Wiederverwendungssystemen.
Es gibt eine Reihe von Verpflichtungen, die schrittweise beginnen. Außerdem ist es für die meisten Unternehmen eine Agenda, die noch keinen klaren Eigentümer hatte. Kurz gesagt, dies sind die folgenden Bereiche:
- Schadstoffe in der Verpackung: Schwermetallgrenze und PFAS-Beschränkung
für Lebensmittelkontaktverpackungen, wirksam ab August 2026.
- Konformitätserklärung und technische Dokumentation für relevante Verpackungsarten,
ebenfalls ab August 2026; die Verantwortung hängt von der Rolle der jeweiligen Einheit ab.
- EPR und Produzentenregistrierung: Verpflichtungen werden in den einzelnen Mitgliedstaaten geregelt, und die PPWR-Verordnung harmonisiert allmählich auch den Inhalt und die Funktion nationaler Register.
- Kennzeichnung: harmonisiertes Etikett, Angabe des Anteils an recyceltem Material
und einheitliche Kennzeichnung von Verpackungsabfallbehältern, ab 2028.
- Recycelbarkeit: Ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein, ab 2035 in großem Maßstab recycelbar sein und ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B erlaubt.
- Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen: erste Phase ab 2030, zweite ab 2040.
- Verpackungsreduktion und Leerraum: ab 2030 Verpackungsminimierung und eine Begrenzung von 50 % leerem Platz für Gruppen-, Transport- und E-Shop-Verpackungen.
- Wiederverwendung: erste Phase der Ziele ab 2030, zweite ab 2040.
- Reduktion des Verpackungsabfalls: Dies ist ein Ziel für die Mitgliedstaaten, nicht für einzelne Unternehmen, um 5 % bis 2030, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % im Vergleich zu 2018.
Wer von der Regelung betroffen ist und wer nicht
Die PPWR-Verordnung betrifft einen sehr breiten Teil der Lieferkette rund um Verpackungen und verpackte Produkte. Der Umfang der Verpflichtungen variiert jedoch je nach Rolle: Eine Einheit, die Verpackungen unter eigener Marke vorschlagen lässt, befasst sich mit anderen Verpflichtungen als ein Importeur aus einem Drittland oder ein Großhändler, der die Waren nur vertreibt. Hersteller von Lebensmitteln, Getränken, Kosmetika, Pharmazeutika und Industriegütern, Unternehmen mit privater Marke, Importeure, Großhändler, E-Shops sowie Verpackungslieferanten spielen eine Rolle.
Gleichzeitig können nur wenige Unternehmen sagen, dass Verpackungen sie überhaupt nicht betreffen. Selbst wenn keine materiellen Waren verkauft werden, wird oft etwas versandt, umverpackt oder in Transportverpackung verschickt. Daher ist die Frage meist nicht, ob ein Unternehmen von PPWR betroffen ist, sondern wie viel von dessen Betrieb davon betroffen wird und in welcher Rolle.
Erstens ist zu klären, welche Rolle Sie gemäß PPWR haben
Das häufigste Missverständnis, das wir bei Projekten begegnen, betrifft die Verantwortung. Die Verordnung weist die Verpflichtungen nicht den Unternehmen selbst zu, sondern den Rollen, die das Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Alles andere hängt dann von der Rolle ab: Wer eine Konformitätserklärung ausstellt, wer registriert ist und die Gebühren bezahlt und wer nur überprüft, ob jemand vor ihm dies getan hat.
Das Unternehmen, das die Verpackung physisch hergestellt hat, muss nicht als Hersteller im Sinne von PPWR betrachtet werden. Der konkrete Lieferantenfluss ist entscheidend, insbesondere wer die Verpackung oder das verpackte Produkt entworfen oder hergestellt hat und unter wessen Namen oder Marke es auf den Markt gebracht wird. Ein Unternehmen, das beispielsweise Verpackungen nach eigener Spezifikation herstellen und unter eigenem Namen einführen lässt, kann daher die Verpflichtungen des Herstellers tragen, einschließlich der Konformitätsprüfung, technischer Dokumentation und Konformitätserklärung. Für bestimmte Modelle sind jedoch auch andere PPWR-Regeln und Ausnahmen zu berücksichtigen.
Der Lieferant von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien ist in der Regel eine entscheidende Quelle für technische Dokumente. Wenn eine andere Stelle für die endgültige Konformität verantwortlich ist, muss sie über die notwendigen Informationen und Dokumentationen vom Lieferanten verfügen, um ihre Verpflichtungen nachweisen zu können. Ohne diese Zusammenarbeit hat die verantwortliche Einheit nichts, worauf sie sich verlassen kann, und es handelt sich um eine Abhängigkeit, die viele Unternehmen heute weder vertraglich noch verfahrensrechtlich ausreichend gelöst haben.
Der Importeur bringt eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt aus einem Drittland auf den EU-Markt. Bevor er es auf den Markt bringt, muss er überprüfen, ob der Hersteller die entsprechende Konformitätsprüfung durchgeführt, die erforderliche technische Dokumentation erstellt und weitere relevante Anforderungen erfüllt hat.
Der Distributor ist insbesondere verpflichtet, mit gebotener Sorgfalt zu überprüfen, ob die Verpackung den für ihn geltenden Anforderungen entspricht, und sollte sie bei begründeten Zweifeln nicht weiter verfügbar machen, bevor die Situation geklärt ist.
Dann gibt es den Wendepunkt, der am häufigsten überrascht. Wenn ein Importeur oder Distributor Verpackungen unter seinem eigenen Namen oder seiner Schutzmarke auf den Markt bringt oder diese so modifiziert, dass ihre Konformität beeinflusst werden kann, können die Verpflichtungen des Herstellers auf ihn übertragen werden. Deshalb ist es notwendig, private Marken, Umverpackungen, lokale Etiketten oder Werbeverpackungen separat zu bewerten. Es reicht nicht aus, nur mit der Rolle des Unternehmens auszugehen, wie sie normalerweise in Verträgen oder Organisationsdiagrammen festgelegt ist.
Ein separates Kapitel ist der Produzent für die erweiterte Verantwortung, also für die EPR-Registrierung, Berichterstattung und Finanzierung des Verpackungsabfallmanagements. Diese Rolle ist nicht identisch mit der des Herstellers im Hinblick auf die Verpackungskonformität und muss entsprechend dem jeweiligen Land und dem Handelsfluss bewertet werden. Ein tschechisches Unternehmen kann beispielsweise ein fertiges verpacktes Produkt von einem Hersteller in einem anderen EU-Land kaufen und aus Sicht der Verpackungskonformität nur als Distributor agieren. Wenn es dieses jedoch später direkt an einen professionellen Endnutzer in einem anderen Land verkauft, kann es auch EPR-Verantwortung auf diesem Markt eingehen. Beim Verkauf an einen lokalen Distributor, der das Produkt weiterverkauft, kann das Ergebnis anders sein. Daher kann EPR nicht durch eine universale Registrierung für die gesamte EU gelöst werden.
Und nun das Wesentliche: Die Rollen schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig in verschiedenen Verpackungsflüssen haben. Im Fall von Verpackungen, die es nach eigenen Vorgaben produzieren lässt, kann es die Verpflichtungen des Herstellers übernehmen; im Fall von fertigen verpackten Produkten aus einem Drittland kann es Importeur sein; bei einem anderen Produkt kann es nur Distributor sein und gleichzeitig EPR-Produzent in einem bestimmten Land sein. Daher stellt sich die Frage nicht, welche Rolle das Unternehmen als Ganzes hat, sondern welche Rolle es in einem bestimmten Verpackungsfluss, in einem bestimmten Markt und in Bezug auf einen bestimmten Partner spielt.
Was Unternehmen ab August 2026 erfüllen müssen
Die erste grundlegende Welle von Anforderungen trat am 12. August 2026 in Kraft und wird oft missverstanden. An diesem Datum gab es keine pauschale Verpflichtung, alle Verpackungen neu designen zu lassen. Für die relevanten Verpackungen müssen jedoch technische Dokumentation und eine PPWR-Konformitätserklärung (die sog. Declaration of Conformity oder DoC) bereitgestellt werden, wobei die Verantwortung für deren Erstellung von der Rolle im jeweiligen Verpackungsfluss abhängt. In vielen Fällen kann die Verpackung selbst unverändert bleiben, aber das Unternehmen muss dokumentieren können, wer für ihre Konformität verantwortlich ist und auf welcher Grundlage diese Konformität aufgebaut wird.
Heute unterliegt die Verpackung selbst zwei sachlichen Anforderungen: einer Begrenzung des Schwermetallgehalts und einer Beschränkung von PFAS-Substanzen für Lebensmittelkontaktverpackungen. Die weiteren Verpflichtungen aus der obigen Übersicht beginnen noch allmählich. Dies schafft jedoch keinen Raum für eine Zeitverschiebung. Die Ausstellung einer Konformitätserklärung ist derzeit die wichtigste Agenda, die Unternehmen benennen und lösen müssen, da alles andere damit zusammenhängt: Kenntnis der Zusammensetzung der Verpackung, Zusammenarbeit der Lieferanten sowie die Erfassung/Unterlagen, aus denen die Dokumentation erstellt wird.
Umso wichtiger ist es, die gesamte Agenda systematisch zu behandeln. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verpackungen werden in den kommenden Jahren zunehmen, und die meisten davon werden auf derselben Datengrundlage basieren. Ein Unternehmen, das diese Grundlage schon jetzt für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung schafft, kann sie dann auch für die Kennzeichnung, Überwachung des Anteils an Recyclingmaterialien, Recyclingmöglichkeit/Wiederverwertbarkeit oder EPR-Reporting nutzen. Wenn die Daten ad hoc für jede einzelne Verpflichtung nachgesucht werden, wird jedes Mal dieselbe Arbeit wiederholt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Es sind Verpackungsflüsse und -rollen festzustellen. Was ein Unternehmen unter seiner eigenen Marke produziert, was es kauft, was es importiert, was es neu verpackt und was es nur vertreibt?
- Es ist festzustellen, welche Verpackungen tatsächlich verwendet werden. Nicht nur Verkaufsverpackungen, sondern auch Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.
- Verpackungen sind mit Produkten und Lieferanten zu verbinden. Für jede relevante Verpackung sollten Sie wissen, wo sie verwendet wird, wer sie liefert und wer die technischen Daten besitzt.
- Es sind fehlende Dokumente einzuholen. Material- und technische Spezifikationen, Gewichte
und andere Nachweise, die zur Bewertung der relevanten Anforderungen erforderlich sind.
- Es sind die Dokumentation und Governance festzusetzen. Bestimmen, wer Verpackungsdaten verwaltet, wer Dokumente überprüft, wer die technische Dokumentation und DoC aktualisiert,
und was passiert, wenn sich das Material, die Konstruktion oder der Lieferant ändert.
Die häufigsten Hindernisse in der Praxis
Von den unserseits bisher umgesetzten Projekten wiederholen sich vier Arten von Hindernissen. Dabei handelt es sich nicht um Auslegungsstreitigkeiten über den Text der Verordnung, sondern um recht praktische Probleme mit Daten und deren Verfügbarkeit.
Die Daten sind in der Regel nicht in den nötigen Details vorhanden. Die Verpackung wird üblicherweise in Stücklisten oder in einer anderen Form dokumentiert, die mit einem bestimmten Produkt verbunden ist; jedoch manchmal nicht bei allen Unternehmen und manchmal nicht vollständig. Artikel, die noch niemand je erfasst hat, fehlen häufig, weil es keinen Grund dafür gab. Dies zeigt sich typischerweise bei einer Verpackungsprüfung direkt im Betrieb, wenn Verpackungselemente auf der Linie und im Lager gefunden werden, die in keinem System enthalten sind.
Es fehlen Daten von Lieferanten, und es ist unklar, was man von ihnen verlangen soll. Technische Informationen zu Material, Konstruktion oder Tests werden oft vom Lieferanten der Verpackung oder des Materials gehalten (nicht vom Abnehmer). Die meisten Unternehmen haben diese Informationen bisher nicht in dem gemäß der PPWR verlangten Umfang benötigt, und wenn sie danach suchen, stoßen sie auf die Frage, was genau für eine bestimmte Bewertung relevant ist. Die Situation wird auch dadurch kompliziert, dass das System bei einigen Komponenten nicht aufzeichnet, wer sie geliefert hat, sodass niemand zur Befragung erreichbar ist.
Eine schlecht festgelegte Verpackungsgruppierungs-Methodik kann die gesamte Agenda erheblich verteuern. Die Verordnung arbeitet mit dem Begriff „Verpackungstyp“, für den die entsprechende Dokumentation behandelt werden muss, gibt Unternehmen jedoch keinen einfachen Leitfaden dafür, wie man praktisch die Grenze zwischen einzelnen Typen bestimmen kann. Eine häufige Reaktion ist die Verwendung des Vorhandenen, also eine SKU-Einheit (Stock Keeping Unit)/Code: ein Produkt, eine Dokumentationseinheit. Es sieht als eine sichere Lösung aus, kann in Wirklichkeit aber sehr teuer sein. Produkte unterscheiden sich oft in den Geschäftszeichen, die die relevanten Eigenschaften der Verpackung nicht von selbst ändern müssen – zum Beispiel durch Sprachmutationen oder Grafiken für einen anderen Markt. Wenn hingegen eine vertretbare Methodik zur Gruppierung nach den für PPWR relevanten Charakteristiken geschaffen werden kann, während eine Verbindung zu einzelnen Produkten aufrechterhalten wird, kann die Anzahl der separat verwalteten Dokumentationseinheiten erheblich reduziert werden. Der Schlüssel ist zu verstehen, wie Verpackungen mit Produktposten verbunden sind: Die gleiche Verpackung kann über mehrere SKUs verwendet werden, und ein Produkt kann dahingegen mehrere verschiedene Verpackungselemente enthalten.
In der Praxis berücksichtigen Unternehmen oft mehrere Varianten der Methodik, und erst bei deren Anwendung überprüfen sie, ob das gewählte Gruppierungsniveau langfristig funktioniert. Zu detaillierte Aufzeichnungen führen zu unnötiger Verwaltung, während eine zu grobe Gruppierung Unterschiede verbergen kann, die separat bewertet werden sollten. Eine universelle Methodik kann nicht einfach von einem anderen Unternehmen übernommen werden – die geeignete Gruppierung hängt von der Art des Verpackungsportfolios, der Struktur der internen Daten und der Methode zur Erfassung einzelner Komponenten ab.
Der Preis des Abwartens
Die genauen Sanktionen sind noch nicht bekannt. Die Verordnung überlässt sie den Mitgliedstaaten, die sie bis zum 12. Februar 2027 einführen sollen, daher ist heute unklar, wie streng das tschechische Regime sein wird. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass bis dahin kein Risiko besteht. Die Risiken treten in einer anderen Reihenfolge ein, als Unternehmen erwarten.
Die erste Ebene ist formell und gilt unabhängig von der Höhe zukünftiger Strafen. Wenn die für die Verpackung zuständige Stelle die Anforderungen für die Konformitätsprüfung und die erforderliche Dokumentation nicht erfüllt, entsteht ein Compliance-Problem, selbst wenn die Verpackung materiell in Ordnung ist. Ebenso verschwindet eine ungelöste EPR-Registrierung im Ausland nicht von selbst, sie bleibt nur am Rand, bis jemand darauf hinweist. Doch schon davor kommt oft die Geschäftsebene. Große Kunden/Abnehmer beginnen bereits, PPWR-Dokumentation und Verpackungsdaten in Lieferantenfragebögen, Audits und Anforderungen für ihre Lieferanten einzubeziehen. Wer die Dokumente nicht liefern kann, kann schon vor der ersten staatlichen Prüfung unter Druck geraten. Die letzte Ebene ist schwer zu quantifizieren, aber leicht zu übersehen: Die Verpflichtungen werden steigen und alle auf derselben Grundlage aufbauen, also auf dem Wissen darüber, welche Verpackungen das Unternehmen verwendet, wer dafür verantwortlich ist und woraus sie bestehen.
Wie viel kostet die Änderung und wo soll man anfangen?
Die Ansprüchigkeit der Implementierung hängt hauptsächlich von der Größe und der Gliederung des Portfolios sowie von der Qualität der verfügbaren Daten ab. Ein kleineres Unternehmen mit einem klaren Sortiment und bekannten Lieferanten erhält die erforderliche Dokumentation schneller. Für große Unternehmen nimmt das Thema Governance zu: Die Verpackungen sind zwischen Werken und Abteilungen aufgeteilt, und es ist notwendig zu bestimmen, wer die Agenda besitzt und wer für die einzelnen Schritte verantwortlich ist. Ein wesentlicher Teil der Arbeit besteht nicht in der Interpretation der Verordnung, sondern darin, Daten zu sammeln und zu verwalten sowie mit Lieferanten zu kommunizieren. Unternehmen befinden sich heute in verschiedenen Phasen: Einige bestimmen lediglich Rollen und stellen fest, welche Daten gesammelt werden sollen, andere beschäftigen sich bereits mit Automatisierung, dem Management der Veränderungen und der Berichtserstellung.
Beide Gruppen stehen vor derselben Frage: Ob sie PPWR in eine einmalige Verwaltungspflicht verwandeln, zu der sie mit jeder weiteren Verpflichtung zurückkehren, oder in eine langfristig nachhaltige Agenda, die auf Daten, klar getrennten Rollen und einem Prozess für Management der Veränderungen basiert. Es ist auch möglich, einfach zu beginnen – mit einem Überblick über Verpackungsflüsse, grundlegenden Aufzeichnungen (Evidenz) und mit der ersten Runde der Anforderungen an Lieferanten. PPWR ist kein Projekt, das mit der Veröffentlichung der ersten Konformitätserklärung endet. Unternehmen, die dies als eine weitere Dokumentationspflicht betrachten, werden in den kommenden Jahren dieselben Daten erneut für die Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, das Recyclinggehalt oder EPR sammeln. Diejenigen, die heute eine gemeinsame Datengrundlage, klare Rollen und einen Prozess für das Management der Veränderungen schaffen, können von einer regulatorischen Verpflichtung ein System schaffen, das die Verpackungs-Compliance langfristig behandeln wird. Hier liegt heute die eigentliche Bereitschaft für die PPWR-Verordnung.
Dieser Artikel wurde auf der Website finmag.cz veröffentlicht