Neue Regeln zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) ab dem 1. Juli 2026. Arbeitgeber müssen früher reagieren als zuvor

Lohnagenda

Von: Roman Burnus

INHALTE

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine bedeutende Änderung des Gesetzes über die Organisation und Umsetzung der Sozialversicherung in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde grundlegend verändert.

Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers noch vor der Aufnahme der Arbeitsleistung zu melden, nicht erst nach der Entstehung, wie bisher der Fall. Die Änderung betrifft alle Arbeitgeber, unabhängig von deren Größe, und erfordert Anpassungen an internen HR- und Lohnabrechnungsprozessen.

Wer ist von der neuen Verpflichtung betroffen?

Die Voranmeldung gilt für alle Personen, die krank- und sozialversichert sind, insbesondere:

  • Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis,
  • Arbeitnehmer, die unter einer Vereinbarung über Arbeitstätigkeit (DPČ) arbeiten,
  • Arbeitnehmer, die unter einer Vereinbarung über Arbeitsausführung (DPP) arbeiten, 
  • Geschäftsführer und Mitglieder satzungsgemäßer Organe, die für die Ausübung 
    ihrer Funktion eine Vergütung erhalten,
  • tschechische sowie ausländische Arbeitnehmer.

Registrierung nun bereits vor dem Eintritt der Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer in die ČSSZ-Evidenz zu registrieren:

  • frühestens 8 Kalendertage vor der geplanten ersten Schicht,
  • spätestens einen Tag vor Beginn der Schicht.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist es notwendig, das genaue Datum der tatsächlich zu leistenden ersten Arbeitsschicht zu kennen, bevor das Arbeitsverhältnis entsteht.

Zweistufige Registrierung tschechischer Arbeitnehmer

Für Bürger der Tschechischen Republik erfolgt die Registrierung in zwei Schritten.

1. Voranmeldung

Vor dem Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber insbesondere Folgendes anmelden:

  • Vor- und Nachname,
  • Mädchenname,
  • Geburtsnummer,
  • Geburtsort,
  • Staatsbürgerschaft,
  • Datum der ersten geplanten Schicht,
  • Variables Symbol des Arbeitgebers.

2. Ergänzung der Daten

Weitere gesetzlich vorgeschriebene Daten können innerhalb von 8 Tagen 
nach tatsächlichem Arbeitsbeginn (Antritt) des Mitarbeiters ergänzt werden.

Ausländische Arbeitnehmer

Das Gesetz erlaubt keine zweistufige Registrierung für ausländische Arbeitnehmer. 
Alle Identifikationsdaten und erforderlichen Dokumente müssen bereits bei der ersten Anmeldung eingereicht werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber vollständige Dokumente, einschließlich Ausweisdokumente bzw. Arbeitserlaubnisse, Mitarbeiterkarte oder Visa vor dem Eintritt des Arbeitnehmers zur Verfügung haben muss.

Die tatsächlich gearbeitete erste Schicht ist entscheidend

Die neue rechtliche Regelung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Zeitpunkten:

  • Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags,
  • das im Arbeitsvertrag angegebene Eintrittsdatum,
  • die erste tatsächliche Arbeitsleistung.

Für die Erfüllung der Meldepflicht ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten Schicht entscheidend - nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung oder das als Datum 
der Entstehung des Arbeitsverhältnisses angegebene Datum.

Dies kann zum Beispiel wichtig sein, wenn das Eintrittsdatum an einem Wochenende oder Feiertag liegt. Wenn der Mitarbeiter tatsächlich erst am nächsten Werktag mit der Arbeit beginnt, gilt dieser Tag als entscheidender Zeitpunkt für die Registrierung.

Praktisches Beispiel

  • Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags: 19. 6. 2026
  • Entstehung eines Arbeitsverhältnisses: 1. 7. 2026
  • Erste Schicht: 1. 7. 2026

Die Registrierung kann frühestens am 23.6.2026 und spätestens am 30.6.2026 erfolgen.

Fällt die erste Schicht auf ein späteres Datum (zum Beispiel wegen des Wochenendes), wird die Anmeldefrist entsprechend verschoben.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht anfängt

Wenn ein Arbeitnehmer mit der Arbeit nicht beginnt, muss der Arbeitgeber die ČSSZ-Behörde innerhalb von 8 Tagen ab dem geplanten Beginn darüber informieren.

Wenn sich das Eintrittsdatum ändert, ist es notwendig, die ursprüngliche Registrierung zu stornieren und eine neue Voranmeldung mit dem aktualisierten Datum der ersten Schicht vorzunehmen.

Welche Dokumente sollten im Voraus vorbereitet werden?

Für einen reibungslosen Registrierungsprozess empfehlen wir, vor dem Eintritt 
des Mitarbeiters folgende Dokumente vorbereitet zu haben:

  • ausgefüllten persönlichen Fragebogen,
  • Arbeitgeberformular für einen Eintritt,
  • Arbeitsvertrag,
  • Lohnbescheid (sofern separat ausgestellt).

Im Fall ausländischer Arbeitnehmer zusätzlich:

  • Identitätsnachweis,
  • Krankenversicherungskarte (sofern der Arbeitnehmer schon in der Tschechischen Republik versichert ist),
  • ggf. Mitarbeiterkarte, Arbeitserlaubnis oder Visum (falls zutreffend).

Arbeitgeber müssen interne Prozesse anpassen

Die neue Gesetzgebung verkürzt den Zeitraum zwischen der Entscheidung über den Eintritt eines Mitarbeiters und der Erfüllung der gesetzlichen Registrierungspflicht erheblich.

In der Praxis wird es notwendig sein,

  • Eintritte mit einem ausreichenden Zeitvorsprung zu planen,
  • das genaue Datum der ersten Schicht zu kennen,
  • eine rechtzeitige Übergabe der vollständigen Eintrittsdokumentation zwischen HR, Lohnbuchhaltung und externem Lohnbearbeiter sicherzustellen,
  • kontinuierlich zu überprüfen, ob der Mitarbeiter tatsächlich angefangen hat.

Strafen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht

Die Nichteinhaltung der Registrierungspflichten kann von den Aufsichtsbehörden als Ermöglichung illegaler Arbeit bewertet werden.

Das Gesetz erlaubt die Verhängung einer Geldstrafe von bis zu:

  • 3 000 000 CZK für die Ermöglichung illegaler Arbeit,
  • 100 000 CZK für die Nichteinhaltung der Meldepflicht gegenüber der tschechischen Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ).

Die externe (ausgelagerte) Lohnabrechnung erfordert eine noch engere Zusammenarbeit

Die neue Gesetzgebung stellt deutlich höhere Anforderungen an die Koordination zwischen Arbeitgeber und dem externen Gehaltsabrechnungsbearbeiter. Wenn die Gehaltsabrechnungsagenda ausgelagert wird (Outsourcing), ist es notwendig, einen effektiven Informationsaustausch zwischen der Personalabteilung des Kunden und dem Lohnbuchhalter einzurichten.

Die Personalabteilung muss sicherstellen, dass Informationen über geplante Eintritte der Arbeitnehmer, Termine der ersten Schicht und alle Eintrittsunterlagen rechtzeitig, mit einem ausreichenden Zeitvorsprung  an den Lohnbuchhalter weitergegeben werden. Nur auf diese Weise ist es möglich, die gesetzlichen Fristen zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde einzuhalten.

Daher empfehlen wir, interne Prozesse so einzurichten, dass Informationen über neue Eintritte mindestens 2-3 Werktage vor der geplanten ersten Schicht des Mitarbeiters an den externen Lohnabrechnungsbearbeiter weitergeleitet werden. Ebenso wichtig ist es, sofort über eine Änderung des Eintrittsdatums oder über eine Situation zu informieren, wenn der Mitarbeiter gar nicht mit der Arbeit beginnt.

Die neuen Registrierungsregeln sind daher nicht nur eine Änderung der gesetzlichen Verpflichtung, sondern unterstreichen auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kommunikation zwischen der HR- und der Lohnbuchhaltungsabteilung. Ein rechtzeitiger Informationsaustausch wird eine Schlüsselvoraussetzung für eine fehlerlose Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und die Eliminierung des Sanktionsrisikos sein.