Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes natürlicher Personen
Steuern | persönliche BesteuerungDie Generalfinanzdirektion erläutert die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes natürlicher Personen und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Von: Roman Burnus
Juli 3, 2026 Lesezeit 4 Min.

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine bedeutende Änderung des Gesetzes über die Organisation und Umsetzung der Sozialversicherung in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde grundlegend verändert.
Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers noch vor der Aufnahme der Arbeitsleistung zu melden, nicht erst nach der Entstehung, wie bisher der Fall. Die Änderung betrifft alle Arbeitgeber, unabhängig von deren Größe, und erfordert Anpassungen an internen HR- und Lohnabrechnungsprozessen.
Die Voranmeldung gilt für alle Personen, die krank- und sozialversichert sind, insbesondere:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer in die ČSSZ-Evidenz zu registrieren:
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist es notwendig, das genaue Datum der tatsächlich zu leistenden ersten Arbeitsschicht zu kennen, bevor das Arbeitsverhältnis entsteht.
Für Bürger der Tschechischen Republik erfolgt die Registrierung in zwei Schritten.
Vor dem Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber insbesondere Folgendes anmelden:
Weitere gesetzlich vorgeschriebene Daten können innerhalb von 8 Tagen
nach tatsächlichem Arbeitsbeginn (Antritt) des Mitarbeiters ergänzt werden.
Das Gesetz erlaubt keine zweistufige Registrierung für ausländische Arbeitnehmer.
Alle Identifikationsdaten und erforderlichen Dokumente müssen bereits bei der ersten Anmeldung eingereicht werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber vollständige Dokumente, einschließlich Ausweisdokumente bzw. Arbeitserlaubnisse, Mitarbeiterkarte oder Visa vor dem Eintritt des Arbeitnehmers zur Verfügung haben muss.
Die neue rechtliche Regelung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Zeitpunkten:
Für die Erfüllung der Meldepflicht ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten Schicht entscheidend - nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung oder das als Datum
der Entstehung des Arbeitsverhältnisses angegebene Datum.
Dies kann zum Beispiel wichtig sein, wenn das Eintrittsdatum an einem Wochenende oder Feiertag liegt. Wenn der Mitarbeiter tatsächlich erst am nächsten Werktag mit der Arbeit beginnt, gilt dieser Tag als entscheidender Zeitpunkt für die Registrierung.
Die Registrierung kann frühestens am 23.6.2026 und spätestens am 30.6.2026 erfolgen.
Fällt die erste Schicht auf ein späteres Datum (zum Beispiel wegen des Wochenendes), wird die Anmeldefrist entsprechend verschoben.
Wenn ein Arbeitnehmer mit der Arbeit nicht beginnt, muss der Arbeitgeber die ČSSZ-Behörde innerhalb von 8 Tagen ab dem geplanten Beginn darüber informieren.
Wenn sich das Eintrittsdatum ändert, ist es notwendig, die ursprüngliche Registrierung zu stornieren und eine neue Voranmeldung mit dem aktualisierten Datum der ersten Schicht vorzunehmen.
Für einen reibungslosen Registrierungsprozess empfehlen wir, vor dem Eintritt
des Mitarbeiters folgende Dokumente vorbereitet zu haben:
Im Fall ausländischer Arbeitnehmer zusätzlich:
Die neue Gesetzgebung verkürzt den Zeitraum zwischen der Entscheidung über den Eintritt eines Mitarbeiters und der Erfüllung der gesetzlichen Registrierungspflicht erheblich.
In der Praxis wird es notwendig sein,
Die Nichteinhaltung der Registrierungspflichten kann von den Aufsichtsbehörden als Ermöglichung illegaler Arbeit bewertet werden.
Das Gesetz erlaubt die Verhängung einer Geldstrafe von bis zu:
Die neue Gesetzgebung stellt deutlich höhere Anforderungen an die Koordination zwischen Arbeitgeber und dem externen Gehaltsabrechnungsbearbeiter. Wenn die Gehaltsabrechnungsagenda ausgelagert wird (Outsourcing), ist es notwendig, einen effektiven Informationsaustausch zwischen der Personalabteilung des Kunden und dem Lohnbuchhalter einzurichten.
Die Personalabteilung muss sicherstellen, dass Informationen über geplante Eintritte der Arbeitnehmer, Termine der ersten Schicht und alle Eintrittsunterlagen rechtzeitig, mit einem ausreichenden Zeitvorsprung an den Lohnbuchhalter weitergegeben werden. Nur auf diese Weise ist es möglich, die gesetzlichen Fristen zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde einzuhalten.
Daher empfehlen wir, interne Prozesse so einzurichten, dass Informationen über neue Eintritte mindestens 2-3 Werktage vor der geplanten ersten Schicht des Mitarbeiters an den externen Lohnabrechnungsbearbeiter weitergeleitet werden. Ebenso wichtig ist es, sofort über eine Änderung des Eintrittsdatums oder über eine Situation zu informieren, wenn der Mitarbeiter gar nicht mit der Arbeit beginnt.
Die neuen Registrierungsregeln sind daher nicht nur eine Änderung der gesetzlichen Verpflichtung, sondern unterstreichen auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kommunikation zwischen der HR- und der Lohnbuchhaltungsabteilung. Ein rechtzeitiger Informationsaustausch wird eine Schlüsselvoraussetzung für eine fehlerlose Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und die Eliminierung des Sanktionsrisikos sein.
Die Generalfinanzdirektion erläutert die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes natürlicher Personen und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.