Business im Wandel: Chancen in einer Welt des Abwartens
InsightIm zweiten Teil unserer Grant Thornton-Serie zu aktuellen internationalen Geschäftstrends untersuchen wir, wie das sich verändernde wirtschaftliche Umfeld...
Februar 26, 2018Lesezeit 2 Min.

Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf zur Änderung einiger Steuergesetze ab 2019 im Zusammenhang mit der Implementierung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive, die sog. ATAD) in das Stellungnahmeverfahren geschickt. Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen nicht nur zum Einkommensteuergesetz, sondern auch zum Beispiel zur Abgabenordnung. Jetzt freut sich die Fachöffentlichkeit auf die weitere Entwicklung.
Eine der vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, die Abzugsfähigkeit überschüssiger Fremdkapitalkosten zu beschränken. Die aktuelle Fassung des Einkommensteuergesetzes enthält keine allgemeine Regel, die die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalkosten, d.h. die Möglichkeit ihrer Geltendmachung in der Steuerbemessungsgrundlage, einschränkt. Der Entwurf enthält eine Bestimmung, auf deren Grundlage es notwendig wird, das Wirtschaftsergebnis um die Differenz zwischen den überschüssigen Fremdkapitalkosten und der Grenze der Abzugsfähigkeit überschüssiger Fremdkapitalkosten zu erhöhen. Die Obergrenze für die Abzugsfähigkeit solcher Kosten liegt im Entwurf bei 30% des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (sog. EBITDA) oder 80.000.000 CZK, je nach dem, welcher Betrag höher ist. Überschüssige Fremdkapitalkosten sind steuerlich abzugsfähige Fremdkapitalkosten abzüglich steuerpflichtiger Fremdkapitaleinkünfte.
Dies ist der erste Entwurf des Gesetzes. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen informieren.
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