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| October 11, 2018

Steigerung der Anzahl der in Bezug auf die USt. unzuverlässigen Personen

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In der Tschechischen Republik wurden Ende September 15542 Entitäten erfasst, die die USt. unzuverlässig abführen. Diese Anzahl beinhaltet 8317 unzuverlässige USt.-Pflichtige und 7225 unzuverlässige Personen.

Während die Anzahl der unzuverlässigen USt.-Pflichtigen seit dem Ende des vergangenen Jahres sinkt, wächst wesentlich die Anzahl der sog. unzuverlässigen Personen. Der Hauptgrund für die Einführung des Instituts der unzuverlässigen Person war die Vorgehensweise mancher unzuverlässiger USt.-Pflichtiger, die mittels der Aufhebung der Registrierung als Steuerpflichtige und mittels der wiederholten Registrierung als Steuerpflichtige den Status einer unzuverlässigen Person loswerden wollten. Gleichzeitig können als unzuverlässig auch andere Personen und Entitäten als die Steuerpflichtigen bezeichnet werden, wenn sie ein für die Gesellschaft vergleichbar schädliches Handeln ausweisen, sodass sie zum Zeitpunkt der Registrierung als Steuerzahler bereits als unzuverlässig bezeichnet werden.

Obwohl bisher die Anzahl der unzuverlässigen USt.-Pflichtigen höher ist als die Anzahl der unzuverlässigen Personen, kann angenommen werden, dass sich die Lage Ende 2018 ändern wird und dass in der Tschechischen Republik mehr unzuverlässige Personen als unzuverlässige USt.-Pflichtige geführt werden.