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Roman Burnus | July 27, 2023

Schonender Sommer bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde

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Die tschechische Sozialversicherungsbehörde (im Folgenden „ČSSZ“ genannt) startete am 10. Juli 2023 einen neuen Service auf ihrem ePortal, dank dem es möglich ist, die der ČSSZ geschuldeten Versicherungsprämien herauszufinden und eine Mitteilung über deren Rückzahlung einzureichen. Die Neuigkeit gilt nur für Schulden aus Versicherungsprämien, Geldstrafen und Schulden aus Vollstreckungskosten, die vor 1. 10. 2022 entstanden sind.

Im Rahmen des schonenden Sommers können die Geldstrafen und Vollstreckungskosten im Zusammenhang mit geschuldeten Versicherungsprämien erlassen werden, es muss jedoch der Gesamtbetrag der geschuldeten Versicherungsprämien gezahlt werden.

Die ČSSZ-Behörde bietet auf ihrem ePortal zwei Möglichkeiten zur Tilgung der Versicherungsprämienschuld an:

  • Benachrichtigung über die Zahlung der Versicherungsprämie bis zum 30. 11. 2023 – hierbei handelt es sich um die Rückzahlung der ausstehenden Versicherungsprämie/n im Rahmen einer Einmalzahlung
    bis zum 30. 11. 2023
  • Benachrichtigung über die Ratenzahlung – die geschuldete Versicherungsprämie kann in mehreren Raten gezahlt werden (nur bei Beträgen über 5 000 CZK). Laut Gesetz muss die erste Rate bis zum 31. 12. 2023 und jede weitere Rate spätestens am letzten Tag des folgenden Kalendermonats bezahlt werden.

Unter diesem Link https://eportal.cssz.cz/web/portal können Sie den Schuldbetrag erfahren und eine Mitteilung bzw. Benachrichtigung über die Rückzahlung abgeben. Sobald der Klient die Mitteilung über die Rückzahlung der geschuldeten Prämie ausfüllt, werden die Einreichungsinformationen generiert sowie gleichzeitig die Zahlungsinformationen angezeigt, wohin die geschuldete Versicherungsprämie zu überweisen ist.

In ihrem Abschlussbericht erinnert die ČSSZ-Behörde daran, dass der außerordentliche Erlass von Strafen und Vollstreckungskosten in diesem Fall nicht mehr für ausstehende Versicherungsprämien, Strafen und Vollstreckungskosten gilt, die durch den Gerichtsvollzieher eingezogen werden, noch für die nach dem 30. 9. 2022 fälligen Versicherungsprämien. Dies war bereits Gegenstand von Schonenden Sommer I und II.

Autor: Roman Burnus, Marek Toráč