Schäden und entgangener Gewinn

Viele Geschäfts- und Lebenssituationen haben nicht nur bei Schadensfällen oder entgangenem Gewinn einen positiven Ausgang. Wir wissen, dass der Nachweis von Schäden und entgangenem Gewinn eine Herausforderung sein kann und auf eine enge Zusammenarbeit zwischen juristischen und wirtschaftlichen Spezialisten angewiesen ist. Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Ermittlung von Schadensersatz und entgangenem Gewinn, der in zahlreichen Prozessen und internationalen Schiedsverfahren nachgewiesen wurde.

So können wir unseren Mandanten Erfahrung, adäquate methodische Vorgehensweisen und eine wirtschaftliche Beratung bieten, die die aktuellen Entwicklungen im Bereich Schadensersatz und entgangener Gewinn widerspiegelt.

Um den Wert des Schadensersatzes zu bestimmen, verwenden wir Methoden, die auf einer Analyse der Cashflows beruhen, die der Geschädigte erhalten hätte, wenn das Schadensereignis nicht eingetreten wäre, einschließlich des Cashflows, der sich aus der Fähigkeit des Geschädigten ergeben hätte, über Cashflows zu verfügen, die insbesondere dem entgangenen Gewinn entsprechen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des jeweiligen Gesetzes 

Ansprüche

Die Frage der Bestimmung des Schadensersatzes wird durch das Gesetz Nr. 89/2012 Sb., dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt.  Wir sind in der Lage, Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Schadenswertes zu erstellen. Hierbei handelt es sich um Schäden (z.B. in Form von entgangenem Gewinn) durch Betriebsunterbrechung, Einschränkung oder dauerhafte Einstellung der Geschäftstätigkeit, Verletzung von Vertragsbedingungen, Unmöglichkeit der Vermögensverfügung, Begehung von unlauterem Wettbewerb usw. 

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