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| June 21, 2018

Wie sollen Einnahmen aus einer Versicherungsleistung für den Schaden an einer Immobilie besteuert werden?

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Am 31. 5. 2018 hat das Oberste Verwaltungsgericht (OVG-cz) den Urteil Nr. 7 Afs 145/2018 – 22, in dem der Gegenstand des Rechtsstreits die Besteuerung einer Versicherungsleistung (Hagel) war, erlassen.

Der Kläger besaß eine Immobilie, bei der er die Einnahmen und die Ausgaben als steuerlich abzugsfähig gemäß der Bestimmung des § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG-cz) geltend gemacht hat, da er der Steuerverwaltung erklärt hatte, dass die Immobilie im Sinne des Business-Plans, d.h. zum Zweck der Vermietung der Immobilie, erworben wurde. Am Tag der Hagel gab es jedoch keinen abgeschlossenen Mietvertrag, und aus diesem Grund wurde die Einnahme infolge des Versicherungsereignisses vom Kläger (dem Steuerpflichtigen) als eine steuerfreie Einnahme gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. d) EStG-cz (in der derzeitigen Fassung) beurteilt.

Das OVG-cz hat die Auffassung des Bezirksgerichts bestätigt, dass es sich während der ganzen Steuerperiode, d.h. auch zum Zeitpunkt des Schadenseintritts, um ein Vermögen handelte, dass zur Vermietung diente, obwohl die Immobilie zum Zeitpunkt des Versicherungsereignisses nicht vermietet wurde. In der Tat handelt es sich um eine für eine langfristige Vermietung bestimmte Immobilie. In dem Fall, dass das Mietverhältnis beendet wurde, weil der Eigentümer der Immobile beabsichtigt hat, die zu vermietenden Flächen für andere Zwecke als zur Vermietung zu nutzen, könnte die Einnahme in Form der Versicherungsleistung als eine steuerfreie Einnahme bewertet werden.

Das OVG-cz hat dieses Thema damit abgeschlossen, dass von der Einkommensteuer (der natürlichen Personen) keine Leistung befreit ist, die als Ersatz für den an einer Immobilie, die in der jeweiligen Steuerperiode zur Vermietung bestimmt wurde, jedoch zum Tag des Schadenseintritts nicht gerade vermietet wurde, eingetretenen Schaden bezahlt wurde.

Marie Rudolfová