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Petr Němec | | September 27, 2022
Anfang September 2022 hat die Regierung der Tschechischen Republik einen Regierungsverordnungsentwurf zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg., über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über Investitionsanreize, in der jeweils geltenden Fassung, vorbereitet.
Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme ist es, auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in der Tschechischen Republik zu reagieren, und die Vorstellungen der Regierung über die weitere Ausrichtung der öffentlichen Unterstützung, d.h. die Schaffung eines langfristigen Wettbewerbsvorteils der Tschechischen Republik auf der Grundlage der Nutzung von Wissen und Innovation zu unterstützen.
Aus diesem Grund schlägt daher die Regierung vor, die Voraussetzungen für den Erhalt eines Investitionsanreizes wie folgt zu verschärfen:
Diese Einstellung zielt auf eine stärkere Motivation für Unternehmen ab, in andere Geschäftsaktivitäten zu investieren, insbesondere in Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, die den Unternehmen helfen, die Produktivität und Wertschöpfung zu steigern und somit Preis- und Lohnsteigerungen besser zu bewältigen.
Bestimmte strategische Investitionsvorhaben werden von diesen höheren Mehrwertgrenzen ausgenommen.
Neu versucht die Regierung, zur Erfüllung der Energieziele der tschechischen Wirtschaft und zur Energieautarkie der Tschechischen Republik beizutragen, indem sie gezielter die Produktion von Technologien und Geräten fördert, die zur Energieeinsparung und -umwandlung beitragen werden. Eine Liste dieser ausgewählten Produkte befindet sich in der separaten, zur Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg. neu hinzugefügten Anlage Nr. 4. Es handelt sich hauptsächlich um Produkte, für die ihr Mangel oder ihre teilweise Nichtverfügbarkeit auf dem Markt festgestellt wurde, und es ist notwendig, die Erhöhung deren Produktionskapazitäten direkt in der Tschechischen Republik zu unterstützen, was zu einer höheren Selbstversorgung der Tschechischen Republik in Produktion dieser Produkte beitragen wird. Allerdings muss der Antragsteller gleichzeitig nachweisen, dass es sich bei der beabsichtigten Investition um Produkte handelt, die zur Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden bestimmt sind.
Eine verstärkte Förderung der Produktion der genannten Produkte wird durch folgende Änderung der festgelegten Förderbedingungen sichergestellt:
Die vorgeschlagene Änderung der Bedingungen sollte die Investitionstätigkeit privater Unternehmer im Bereich bestimmter ausgewählter Produkte mit energetischer Bedeutung für die Tschechische Republik weiter unterstützen und zur Lokalisierung deren Produktion in der Tschechischen Republik beitragen. Gleichzeitig sollte die Änderung die Erhöhung der Produktionskapazitäten bestehender inländischer Hersteller unterstützen, da die Bedingungen sowohl für in- als auch für ausländische Antragsteller gleich sind.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines externen Kommentierungsverfahren (am 23. September 2022) einvernehmlich besprochen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Autor: Martin Hahn, Petr Němec